… besonders wenn sie die Zukunft betreffen.
Abgesehen von der fragwürdigen Gerechtigkeit von Kurzarbeit bin ich mir nicht sicher, ob der administrative Aufwand nicht die Kostenersparnis für den Arbeitgeber übersteigt. Zumindest, wenn wie in meinem Falle gerade einmal die als Voraussetzung für Kurzarbeit gesetzlich vorgeschriebene Mindestreduzierung um 10% durchgeführt wird.
Zum administrativen Aufwand gehört zum Beispiel, arbeitsfreie Tage aufgrund von Kurzarbeit und weitere Abwesenheiten (z. B. Urlaub) minutiös zu planen.
Das ist zunächst ungewohnt, wenn man sonst im Rahmen von Gleitzeit flexibel auf Arbeitsanfall und private Interessen reagieren kann.
Und es ist ein reines Glückspiel, den Urlaub bis Ende des Jahres unwiderruflich zu planen, solange niemand weiss, ob und wann trotz Covid-19 Reisen möglich sind.
Es sei denn, man findet sich damit ab, den Urlaub am eigenen traurigen Tümpel zu verbringen (und das sind sicher schon privilegierte Bedingungen).